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Bauschuttentsorgung mit Ihrem Bauschuttcontainer

Wir bieten Ihnen kostengünstige und bundesweite Entsorgung für Bauschuttcontainer mit fachgerechter Beratung.

Bauschutt Container in 5 Minuten bestellen:

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Was ist Bauschutt?

Unter Bauschutt versteht man recyclebare mineralische Materialien, wie zum Beispiel Gemische aus Beton, Kieselsteinen, Ziegeln, Fliesen und Keramik. Stoffe, die zum Bauschutt zählen, sind somit zwar als Gestein und auch frei in der Natur anzutreffen, meist findet man sie jedoch als verarbeitetes Material, z. B. in Ton- oder Dachziegeln, Waschbecken, Toiletten, Mauerwerk o. ä.
Bauschutt wird gewöhnlich auf fast allen Baustellen produziert, vor allem bei Neu-, Abbruch, Sanierungs- und Umbauarbeiten. Zum Beispiel entstehen beim Abtragen von bröckelndem Mauerwerk, Wänden und Fundamenten u. a. mineralische Materialien, die teilweise als Bauschutt entsorgt werden können und wobei ein Bauschuttcontainer bei der Entsorgung hilft.

Bauschuttgemische

Auch wenn Bauschutt ein Gemisch verschiedener mineralischer Materialien ist, wird trotzdem zwischen zwei Typen unterschieden. Es gibt nämlich Bauschutt mit und ohne Fremdanteile:

Bauschutt ohne Fremdanteile

Unter Bauschutt ohne Fremdanteile versteht man verschiedene mineralische Stoffe, wie zum Beispiel Ziegel, Putz, reinen Betonabbruch (ohne Stahl), Mörtel- und Putzreste, Mauerwerk, Naturstein (nicht Bims und Kalksandstein). Außerdem zählen auch Keramik, Waschbecken und Toilettenschüsseln zu dieser Kategorie.

Bauschutt mit Fremdanteilen (bis max. 5 %)

Unter verunreinigtem Bauschutt versteht man grundsätzlich ein Gemisch aus Bauschutt ohne Fremdteile und anderen Stoffen, die somit den Bauschutt verunreinigen. Diese Stoffe sind zum Beispiel Porenbeton, Gasbeton, Sand, Ytong, Kalksandstein, Bims oder Gips und dürfen insgesamt nur 5 % des Gesamtgemischs ausmachen.

Reiner Bauschutt

Wichtig zu unterscheiden ist der gemischte Bauschutt vom reinen Bauschutt. Denn oft ist von reinem Bauschutt die Rede, jedoch Bauschuttgemische ohne Fremdanteile gemeint. Bei reinem Bauschutt handelt es sich nämlich ausschließlich um eine Einzelfraktion einer bestimmten Art von mineralischem Material – d. h. kein Gemisch von mehreren Arten. Bei der Entsorgung darf dann auch nur dieses eine Material als reiner Bauschutt entsorgt werden. Zum Beispiel kann Beton als reiner Bauschutt gelten, wenn auch nur dieser ohne andere Materialien entsorgt wird. Beton mit Stahl, welcher oft beim Abriss von Hausfundamenten anfällt, wird wiederum vom reinen Bauschutt scharf getrennt.

Kein Bauschutt

Auch wenn andere Stoffe anteilig als Bauschutt mit Fremdanteilen entsorgt werden dürfen, fallen sie dennoch nicht unter den Begriff Bauschutt. Zum Beispiel ist Gas- oder Porenbeton weder Beton noch Bauschutt, sondern Leichtbaustoff.
Wichtig ist es auch, Bauschutt nicht mit dem sehr ähnlich klingenden Baumischabfall oder auch Baumischschutt zu verwechseln. Unter Baumischabfall versteht man Gemische von hauptsächlich nicht-mineralischen Materialien, die bei Bauarbeiten im und am Haus anfallen. Diese sind zum Beispiel Bodenbeläge, Laminat, Tapeten, Kabel, Isolierung, Plastikteile, Folien, Metalle, Textilien, Möbel, Spielzeug oder Pappe.
Andere Materialien, wie zum Beispiel Metallschrott, Elektrogeräte, Dämmung oder Dachpappe haben nichts mit Bauschutt zu tun und müssen als andere Abfallarten entsorgt werden.

Brauche ich eine Genehmigung für einen Bauschuttcontainer?

Um einen Bauschuttcontainer auf privatem Gelände abzustellen, wird in der Tat keine Genehmigung benötigt. Eine Baustelle zählt in den meisten Fällen zu privatem Gelände. Das heißt, wir bringen den Container, holen die Abfälle wieder ab und kümmern uns um die Entsorgung, ohne dass Sie sich Sorgen um eine Genehmigung machen müssen. Dies ändert sich jedoch teilweise, wenn Sie Ihren Bauschuttcontainer auf öffentlichem Gelände nutzen wollen. In diesem Fall benötigen Sie ggf. eine schriftliche Genehmigung des Ordnungsamtes Ihrer Stadt oder Gemeinde. Eine sogenannte Stellgenehmigung erhalten Sie in der Regel direkt gegen eine Verwaltungsgebühr bei ihrem Ordnungsamt, in manchen Regionen erledigen wir das auch gerne für Sie – in Berlin ist das sogar für Absetzcontainer kostenlos. Sobald Sie diese Genehmigung haben, ist die Nutzung Ihres Bauschuttcontainers kein Problem mehr. Falls Sie sich unsicher sind, ob der Stellplatz privat oder öffentlich ist, empfiehlt es sich immer direkt beim Ordnungsamt oder bei uns nachzufragen.

Was darf in den Container für Bauschutt?

Erlaubt bei Bauschutt ohne Fremdanteile

✓ Ziegel
✓ Estrich
✓ Mörtelreste
✓ Zementreste
✓ Naturschiefer
✓ Keramik
✓ Fliesen

✓ Dachziegel
✓ Natursteine
✓ Kacheln
✓ Beton
✓ Ton
✓ Marmor
✓ Pflastersteine

✓ Toilettenschüsseln
✓ Putz
✓ Feinsteinzeug
✓ Backsteine
✓ Klinkersteine
✓ Waschbecken

Erlaubte Verunreinigungen bei Bauschutt mit Fremdanteilen (max. 5 %)

✓ Porenbeton
✓ Gasbeton
✓ Ytong
✓ Kies
✓ Bimsstein

✓ Kalksandstein
✓ Gips
✓ Gipskarton
✓ Rigips

✓ Erde
✓ Boden
✓ Sand
✓ Altholz (AI–AIII)

Nicht erlaubt sind Verunreinigungen, die mehr als 5 % des Containervolumens ausmachen sowie alle anderen Materialien, v. a.

✘ Chemikalien
✘ Tapeten
✘ Grünschnitt
✘ Kabel
✘ Kunststoffe
✘ Metall
✘ Eimer
✘ Kanister
✘ Ruß
✘ Dosen
✘ Elektroschrott

✘ Schornsteinschutt
✘ Öl
✘ Siedlungsabfall
✘ Sperrmüll
✘ Schilf
✘ Flüssigkeiten
✘ Armaturen
✘ Badewannen
✘ Asche
✘ gefährliche Abfälle

✘ Brandabfälle
✘ Teeranhaftungen
✘ Altreifen
✘ Dachpappe
✘ Dämmstoffe
✘ KMF-Dämmwolle
✘ asbesthaltige Baustoffe
✘ Batterien
✘ Schlacke
✘ Ofenschutt

Wie entsorge ich Bauschutt?

Bauschutt wird in fachgerechten Bauschuttcontainern entsorgt. Wenn Sie Ihre Fliesen, Steine oder sonstigen Schutt entsorgen möchten, können Sie dies einfach mit einem Container für Bauschutt tun. Der Clearago Containerdienst bietet Bauschuttcontainer in verschiedenen Größen und berät Sie bei der Auswahl gerne.
Bei der Bestellung müssen Sie darauf schauen, welche Art von Bauschutt Sie entsorgen möchten. Handelt es sich um Bauschutt ohne Fremdanteile oder mit Fremdanteilen? Oder möchten Sie nur reinen Beton entsorgen?
Da dies einen Unterschied in der Entsorgung macht, ist es wichtig, dass Sie bei der Entsorgung auf den Inhalt Ihres Containers achten. Eine umsichtige Trennung von Bauschutt ohne Fremdanteilen und Bauschutt mit Fremdanteilen hilft dabei die Stoffe besser und nachhaltiger zu verwerten und stellt sicher, dass Sie einen niedrigen Preis zahlen. Denn bei falscher Befüllung des Bauschuttcontainers, kann es dazu kommen, dass der Preis angepasst werden muss und somit extra Kosten entstehen.
Die Bestellung geht in wenigen Schritten ganz schnell direkt hier auf unserer Internetseite und bietet Ihnen einen sehr günstigen Preis. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl und die gewünschte Bauschuttart an.

Mehr Informationen und eine detaillierte Anleitung wie Sie Ihren Container befüllen finden Sie in unseren Stell- und Befüllungsbedingungen.
Sie sind sich nicht sicher, welche Abfallart Sie auswählen sollen? Lassen Sie sich doch von unseren Experten per E-Mail oder Telefon beraten. Wir sind gerne für Sie da.

Welchen Container soll ich wählen?

Da Bauschutt ein schweres Material ist, kann man Schuttcontainer nur bis zu einer Größe von maximal 13 m³ bestellen. Bei den Containern gibt es zwei Arten: Absetzcontainer und die etwas größeren Abrollcontainer. Absetzcontainer können Sie bis zur Größe von ca. 5–7 m³ nutzen, den Abrollcontainer gibt es bis maximal 13 m³ – sonst wären sie schlicht zu schwer für einen LKW. Jedoch gibt es hier auch Unterschiede je nach Region. Bei Ihrer individuellen Suchanfrage werden Ihnen die verfügbaren Container in Ihrer Region und die entsprechenden Größen sofort angezeigt. Falls Sie Zweifel bei der Auswahl des Containers haben, können Sie sich jederzeit telefonisch oder auch via E-Mail bei uns melden.

absetzcontainer

Absetzcontainer

Absetzcontainer gibt es bis zu Größen von ca. 10 m³ (bei Bauschutt nur bis 7 m³). Sie werden generell bei wenig Abstellplatz benutzt, da sie bei größeren Größen eher in die Höhe anstatt in die Breite gehen. Aus diesem Grund kann es schwieriger sein die großen Absetzcontainer zu beladen. Je nachdem welche Möglichkeiten man besitzt, kann es deshalb besser sein, sich für einen Abrollcontainer zu entscheiden.

abrollcontainer

Abrollcontainer

Abrollcontainer gibt es in größeren Größen, bis zu 40 m³ (für Bauschutt nur bis zu 13 m³). Diese werden bevorzugt gemietet, wenn mehr Platz zum Abstellen besteht. Denn Sie sind eher flach und nehmen somit mehr Platz in Anspruch. Das erlaubt allerdings auch eine leichtere Befüllung. Wir raten deshalb trotz des etwas höheren Preises aus praktischen Gründen zum Abrollcontainer.

Wie viel kostet ein Bauschuttcontainer?

Die Kosten eines Containers variieren je nach Abfallart, Containergröße und gewünschter Lieferadresse, bzw. Bundesland und Stadtgebiet.

Die Preise und Kosten für Bauschuttcontainer ohne Fremdanteile starten bei:

Wie buche ich meinen Bauschuttcontainer?

Der Clearago Containerdienst hat das Ziel, das Mieten von Container und die Entsorgung von diversen Abfällen für Sie so einfach wie möglich zu machen. Für genaue Preise für Ihr Liefergebiet geben Sie bitte Ihre Postleitzahl im folgenden Feld ein. Daraufhin müssen Sie nur noch Ihre Kontaktdaten sowie das gewünschte Liefer- und Abholdatum eingeben und können Ihren Container innerhalb von wenigen Minuten online buchen. Die Zahlung ist per Kreditkarte, PayPal, Sofort Überweisung, Vorkasse und bei entsprechender Bonität auch per Rechnung möglich – für Gewerbekunden sogar mit Zahlungsziel von bis zu 30 Tagen.

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Was passiert mit Bauschutt nach der Entsorgung?

In der Regel ist Schutt nach der Entsorgung wiederverwertbar. Zertifizierte Entsorgungsunternehmen bereiten den Bauschutt auf und führen ihn wieder in den Wirtschaftskreislauf ein. Materialien wie Beton, Ziegel und Fliesen können zum Beispiel in Brechanlagen zu Recyclingbeton oder Material für den Straßen- und Wegebau verarbeitet werden. Außerdem wird Schutt auch als Betonmischung oder Füllmaterial aufbereitet und für Bauarbeiten verschiedenster Art benutzt.

Gesetzliche Kennzeichnung im Abfallverzeichnis – die AVV-Schlüssel für Bauschutt

Abfallschlüssel Abfallbezeichnung
17 Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)
17 01 Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik
17 01 01 Beton
17 01 02 Ziegel
17 01 03 Fliesen und Keramik
17 01 07 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen