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Holzabfälle AⅠ–AⅢ (unbehandelt & behandelt)

Holzabfälle AⅠ–AⅢ (unbehandelt & behandelt)

Bretter, Kisten, Paletten, Spanplatten, Naturholz-Möbel, Furnierholz, Parkett, Dielen mit max. Kantenlänge von 2,50m. Fensterholz, Terrassenholz, Außentüren, Holzzäune etc. gehören nicht zu Holzabfall AI-AIII und müssen getrennt als Holz AIV (schadstoffbelastet) entsorgt werden.

Holzabfälle AⅣ (schadstoffbelastet)

Holzabfälle AⅣ (schadstoffbelastet)

Mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz wie z.B. Außenzäune, Außentüren ohne Glas, Fensterrahmen aus Holz und Terrassenholz mit max. Kantenlänge von 2,50m.

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Baumischabfall

Baumischabfall

Tapeten, Holz, Rohre, Metall, Kunststoff, Fliesen, Schutt, Gips, Ytong, Erde, Glas. Es kann all das rein, was bei Baumaßnahmen eines Hauses anfällt, außer gefährliche sowie Sonderabfälle (z.B. Dämmung oder Dachpappe).  

Bauschutt / Beton

Bauschutt / Beton

Ziegel, Fliesen, Beton, Klinker, Steine, Keramik, Mörtel, Backsteine und andere ausschließlich mineralische Materialien. Gips bzw. Porenbeton und Kalksandstein gehören nicht zum Bauschutt sondern zu den Leichtbaustoffen, müssen getrennt entsorgt werden und können nicht mit anderen mineralischen Materialien vermischt werden.  

Leichtbaustoffe

Leichtbaustoffe

Porenbeton, Gipskarton, Ytong, Rigips, Trockenbauelemente, Kalksandstein, Gasbeton, Bimsstein, Mauersteine aus Porenbeton (Blocksteine, Plansteine) sowie alle weiteren Leichtbaustoffe und gipshaltigen Baustoffe.

Sperrmüll / Hausmüll

Sperrmüll / Hausmüll

Möbelstücke und Hausrat bzw. hausmüllähnliche Abfälle. Keine gefährlichen Abfälle, Autoreifen, Batterien, Kühlschränke, Elektrogeräte, o.Ä.

Erdaushub

Erdaushub

Erde, Mutterboden, Sand, Lehm, Tonboden. Aushub, der mit Grasnarben, Wurzeln, Steinen oder Schutt durchsetzt ist, muss als verunreinigter Erdaushub entsorgt werden. Besagte Fremdanteile dürfen aber auch dann maximal 5% des Abfalls ausmachen.

Gartenabfall

Gartenabfall

Grünabfälle, Laub, Rasenschnitt, Sträucher, Buschwerk, kleine Äste und Wurzeln mit bis zu 15cm Durchmesser und 1m Länge. Größere Äste, weitreichendes Wurzelwerk oder gar ganze Baumstumpen gehören nicht zum normalen Grünschnitt und müssen getrennt als "Baumstumpen und Wurzeln" entsorgt werden.

Dachpappe

Dachpappe

Teerhaltige oder bituminöse Dachpappe, Dachbahnen, Schweißbahnen. In einigen Bundesländern ist für die Entsorgung von jeglicher Art von Dachpappe eine Laboruntersuchung zwingend erforderlich. Unser Team hilft Ihnen bei Fragen dazu gerne weiter.

Dämmung / Asbest

Dämmung / Asbest

KMF-Dämmwolle, Eternit, asbesthaltige Baustoffe, Baustyropor. Achtung: Alle Baustoffe dieser Kategorie müssen staub- und luftdicht in reißfeste Säcke (sog. BigBags) verpackt und getrennt voneinander entsorgt werden.

Verpackungen

Verpackungen

PE-Folie, Verpackungen, Tüten, gewerbliche Verpackungsmaterialien aus Kunststoff, Papier/Pappe/Karton sowie Verbundmaterialien, Verpackungsstyroporformteile (nur anteilig), Kunststoffsäcke ohne Verunreinigungen.

Altpapier / Karton

Altpapier / Karton

Papier, Pappe, Kartonagen, Kataloge, Büropapier (auch geschreddert), Zeitungen, Pappkartons, Pappverpackungen ohne Verunreinigungen, wie z.B. Kunststoffverpackungen oder Aktenordner mit Metall/Kunststoffteilen.

Sonstiges

Sonstiges

Metallschrott, Bauglas, Gewerbeabfälle, Elektroschrott, Sonstiges