Bitte eine Abfallart auswählen:
Bauschutt / Beton
Ziegel, Fliesen, Beton, Klinker, Steine, Keramik, Mörtel, Backsteine und andere ausschließlich mineralische Materialien. Gips bzw. Porenbeton und Kalksandstein gehören nicht zum Bauschutt sondern zu den Leichtbaustoffen, müssen getrennt entsorgt werden und können nicht mit anderen mineralischen Materialien vermischt werden.
Gartenabfall
Holz
Bretter, Kisten, Paletten, Spanplatten, Naturholz-Möbel mit max. Kantenlänge von 2,50m. Hölzerne Außenzäune, Außentüren und Außenfenster sind mit Holzschutzmittel imprägniert und müssen als schadstoffbelastetes AIV Holz entsorgt werden. Frisches Holz (z.B. Baumstumpen) gehört nicht zum Altholz und ist unter Gartenabfall / Baumstumpen und Wurzeln zu finden.
Gemischte Gewerbeabfälle
Gemischte gewerbliche Abfälle in haushaltsüblichen Zusammensetzungen, z.B. Verpackungen, Verpackungsstyropor, Papier, Pappe, Karton, Zellstoffabfälle, Tüten, Folien, Textilien, Spanplatten, Holz (AⅠ–AⅢ), Metall, Kunststoffe, Glas. Der Container für gemische Gewerbeabfälle darf nicht ausschließlich mit Verpackungsstyropor befüllt werden.
Flachglas / Bauglas
Flachglasabfälle aus Umbau oder Rückbau von Gebäuden, z.B. Fenster- und Türglas, Floatglas, Ornamentglas, Glasscheiben, Spiegel, Drahtglas, Tischplatten aus Glas, Hartglas, Bauglas. Glas, das nicht aus dem Umbau oder Rückbau von Gebäuden stammt kann nicht als Bauglas entsorgt werden, z.B. Hohlglas, Behälterglas, Glasgeschirr, Trinkgläser, etc.